23. März 2020
Hehn. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat seit dem 23. März 2020 ein Besuchsverbot für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen verhängt. In den Einrichtungen sind Besuche untersagt, die nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen erforderlich sind. Die Entscheidung über die Dringlichkeit/Wichtigkeit von Besuchen obliegt der Einrichtungsleitung.
Ausnahmen können nur zugelassen werden, wenn es medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist (z.B. im Rahmen einer Sterbebegleitung).
1. Für genehmigte Besuche in unserer Einrichtung gilt:
Wir weisen darauf hin, dass alle Außentüren verschlossen sind. Die Besucher bitten wir, nur den Haupteingang zu nutzen. Nach Eintritt erfolgt eine Hygieneunterweisung und es findet eine Besucherregistrierung statt.
2. Die wichtigste und effektivste Maßnahme zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz von anderen Personen vor der Ansteckung mit Erregern von Atemwegsinfektionen ist eine gute Händehygiene.
Einen einfachen und wirkungsvollen Schutz bietet regelmäßiges und gründliches Händewaschen.
3. Händedesinfektion:
Die Händedesinfektion ist sorgfältigst durchzuführen.
4. Husten- und Nies-Etikette
5. Abstandhalten (ca. 1 bis 2 Meter) von krankheitsverdächtigen Personen.
6. Händeschütteln
Auf das Händeschütteln ist zu verzichten.
7. Schließung der Cafeteria
Die Cafeteria ist für Besucher bis auf Weiteres geschlossen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung zum Wohle aller!
Josef Aretz
Einrichtungsleiter