22. Januar 2021
Wichtiger Hinweis für Patienten des Dreifaltigkeits-Krankenhauses Wesseling
Wesseling. Eine dringende Bitte an unsere Patienten und alle weiteren Personen, die unser Krankenhaus aktuell aufsuchen.
Die ab dem 25. Januar 2021 geltende Corona-Schutzverordnung sieht verpflichtend vor, dass in unserem Haus ab sofort medizinische Masken getragen werden müssen. Hierunter sind im Sinne der Corona-Schutzverordnung folgende Ausführungen zu verstehen: OP-Masken, FFP2-Masken und diesen vergleichbare Masken des Typs KN95/N95.
Unsere Bitte: Zu Ihrem eigenen Schutz bringen Sie bitte eine eigene FFP2-Maske mit und tragen Sie diese während Ihres Aufenthalts in unserem Hause. Diese FFP2-Masken bieten einen effektiveren Schutz.
Besucher, die Patienten in unserem Haus besuchen möchten, müssen in jedem Fall eine eigene FFP2-Maske tragen.
Bitte denken Sie darüber hinaus daran, genügend Abstand zu anderen Personen zu halten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken.