Neue Besucherregelung
09. Juli 2021
Gültig ab Montag, 12. Juli 2021
Liebe Besucher*innen,
zum Schutz unserer Mitarbeiter*innen und Patient*innen haben wir unsere Besucherregelungen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst:
Ab Montag, 12. Juli 2021, sind Besuche wieder ab dem 1. stationären Tag erlaubt.
Zudem gilt wie folgt:
- Täglich nicht mehr als ein Besucher pro Patient.
- Besuche nur innerhalb der Besuchszeiten von 15 bis 18 Uhr.
- Am Eingang erfolgt ein Gesundheitsscreening.
- Zutritt ist dabei für folgende Personen möglich:
- Vollständig genesen: die Covid-19 Invektione liegt frühestens 28 Tage bis maximal sechs Monate zurück. Eine ärztliche Beschedinung ist vorzuzeigen.
- Vollständig geimpft: Vollständiger Impfschutz mit einem inder EU zugelassenen Impfstoff ; dabei muss die Impfung mindestens 14 Tage zurückliegn. Der Imfpausweis ist be Eintritt vorzulegen.
- Tagesaktuell getestet: Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest einer anerkannten Teststelle, der nicht älter als 24 Stunden ist
- Bitte denken Sie an einen Ausweis mit Lichtbild (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass)
Eine Übersicht der Testzentren in der Umgebung finden Sie hier:
https://www.rhein-erft-kreis.de/coronavirus-sarscov2/artikel/coronatestangebote-im-rheinerftkreis
https://www.rhein-erft-kreis.de/sites/default/files/schnelltestanbieter.pdf
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr aktives Mitwirken.
Herzlichst
Ihre Betriebsleitung
Dreifaltigkeits-Krankenhaus, Wesseling