Neue Besucherregelung

09. Juli 2021

Gültig ab Montag, 12. Juli 2021

Liebe Besucher*innen,

zum Schutz unserer Mitarbeiter*innen und Patient*innen haben wir unsere Besucherregelungen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst:

Ab Montag, 12. Juli 2021, sind Besuche wieder ab dem 1. stationären Tag erlaubt.

Zudem gilt wie folgt:

  • Täglich nicht mehr als ein Besucher pro Patient.
  • Besuche nur innerhalb der Besuchszeiten von 15 bis 18 Uhr.
  • Am Eingang erfolgt ein Gesundheitsscreening.
  • Zutritt ist dabei für folgende Personen möglich:
    • Vollständig genesen: die Covid-19 Invektione liegt frühestens 28 Tage bis maximal sechs Monate zurück. Eine ärztliche Beschedinung ist vorzuzeigen.
    • Vollständig geimpft: Vollständiger Impfschutz mit einem inder EU zugelassenen Impfstoff ; dabei muss die Impfung mindestens 14 Tage zurückliegn. Der Imfpausweis ist be Eintritt vorzulegen.
    • Tagesaktuell getestet: Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest einer anerkannten Teststelle, der nicht älter als 24 Stunden ist
    • Bitte denken Sie an einen Ausweis mit Lichtbild (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass)

Eine Übersicht der Testzentren in der Umgebung finden Sie hier:

https://www.rhein-erft-kreis.de/coronavirus-sarscov2/artikel/coronatestangebote-im-rheinerftkreis

https://www.rhein-erft-kreis.de/sites/default/files/schnelltestanbieter.pdf

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr aktives Mitwirken.

Herzlichst

Ihre Betriebsleitung

Dreifaltigkeits-Krankenhaus, Wesseling



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