Staatssekretär Dr. Denis Alt überreicht Bewilligungsbescheide an das Klinikum Mittelmosel in Zell

09. November 2021

Dr. Denis Alt, Staatssekretär im Gesundheitsministerium, hat dem Klinikum Mittelmosel in Zell drei Bewilligungsbescheide in der Gesamthöhe von 1.250.247,96 Euro überreicht. Die Einrichtung will mit den Mitteln verschiedene Digitalisierungsprojekte umsetzen.

„Die bewilligten Digitalisierungsmittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds sind ein wichtiger Beitrag zur zukunftsweisenden Stärkung des Krankenhausstandorts – konkret hier vor Ort und somit natürlich für die Patientinnen und Patienten im ganzen Land. Nicht erst die Pandemie hat uns allen deutlich gemacht, wie wertvoll unsere Krankenhäuser im Land sind. Wir schreiben die Krankenhausversorgung auf hohem Niveau fort, damit die Menschen im Land bedarfsgerecht, schnell und umfassend versorgt werden können“, sagte der Staatssekretär bei der Übergabe des Bescheids. Hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung sei ein zentraler Punkt der Regierungsarbeit dieser Legislaturperiode.

„Wir haben mit dem zentralen Referat für Digitalisierung bereits eine neue Struktur geschaffen, um die bevorstehenden Anforderungen und Änderungsprozesse im Rahmen der Digitalisierung der Kliniken bestmöglich zu unterstützen und die Synergien im Verbund zu nutzen“, erklärt Georg Woditsch, Leiter des Referats Digitalisierung im Alexianer-Verbund: „Umso mehr freuen wir uns, dass der gemeinsame Aufwand für die Erstellung der Förderanträge belohnt wurde und das Klinikum Mittelmosel in Zell nun als erste Klinik im Alexianer-Verbund starten kann, die bereitgestellten Mittel zielgerichtet für die Optimierung der klinischen Prozesse, der IT-Sicherheit und für ein umfassendes Patientenerlebnis einsetzen zu können.“

„Wir danken dem Ministerium für die Fördermittel für unser Klinikum, die zum Beispiel mit einer digitalen Sprechstunde oder dem digitalen Patientenmanagement für unsere Patientinnen und Patienten, aber auch für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte als Partner einen spürbaren Mehrwert darstellen werden“, erklärt Sabine Raimund, Geschäftsführerin des Trägers Katharina Kasper ViaSalus GmbH und fährt fort: „Die Digitalisierung ist ein wichtiger Baustein in der Aufstellung unseres Klinikums als zentraler, über die Sektorengrenzen von ambulant und stationär hinweg tätiger Gesundheitsversorger für und in der Region.“

Mit dem Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes am 29. Oktober 2020 wurde der Krankenhauszukunftsfonds geschaffen, um die Krankenhäuser zu modernisieren. Der Fonds umfasst elf verschiedene Fördertatbestände. Gefördert werden hierbei u.a. Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z. B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Die Maßnahmen werden zu 70 Prozent aus Bundesmitteln gefördert. Für Rheinland-Pfalz stellt der Bund hierfür rund 140 Millionen Euro bereit. Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt diese Förderung in voller Höhe und stellt daher rund 60 Millionen Euro für die Ko-Finanzierung zur Verfügung. Dadurch verbleibt den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz kein Eigenanteil. Verwaltet wird der Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung. Anträge können die Länder bis zum 31. Dezember 2021 dort stellen.

Das Land Rheinland-Pfalz hat für das Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Umsetzung des Krankenhauszukunftsfonds auf Basis und in Ergänzung der „Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten“ des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Gesundheit sehr schnell eigene Verfahrensregelungen (https://mwg.rlp.de/de/themen/gesundheit/krankenhauswesen/finanzierung-entgelte/) aufgesetzt, die das Antragsverfahren für die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser festlegen. In diesen wurde das Antragsverfahren zum Krankenhauszukunftsfonds in Rheinland-Pfalz in zwei Abschnitte unterteilt:

•          Hauptantragsverfahren                 01.04.2021 bis 31.05.2021

•          Nachverteilungsverfahren             15.09.2021 bis 15.10.2021

Rheinland-Pfalz hatte alle 247 als förderfähig bewerteten Anträge aus dem Hauptantragsverfahren bereits bis zum 20. August 2021 beim Bundesamt für Soziale Sicherung gestellt.

 

 



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