06. April 2022
Stand: 7. April 2022
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
zum Schutz der uns anvertrauten Personen bitten wir unsere Besucherinnen und Besucher um eine sorgfältige Abwägung der Notwendigkeit eines Krankenbesuchs und empfehlen, nicht zwingend notwendige Besuche bis auf Weiteres zu verschieben.
Bitte beachten Sie, dass Besuche bei Patient*innen, die positiv auf eine Covid-19 Erkrankung getestet wurden, nicht möglich sind. Sollten dringende Ausnahmen von den folgenden Besuchseinschränkungen nötig sein, sprechen Sie Ihre behandelnden Ärzt*innen oder Pflegekräfte an. Diese werden mit Ihnen eine Lösung finden.
Zutritt nur für Besucher*innen mit tagesaktuellem Antigen-Schnelltest
Bitte denken Sie an Ihren Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass).
Eine Liste der Testzentren in der Umgebung finden Sie auf den Internetseiten des Rhein-Erft-Kreises. In der Nähe unseres Hauses gelegene Testzentren sind:
Besucher*innen müssen sich dazu vor Betreten unseres Hauses einem kurzen Gesundheitsscreening unterziehen und auch einen Fragegogen zum aktuellen Gesundheitszustand ausfüllen. Ebenfalls wird der Name des Besuchers in einer Liste am Empfang registriert. Bei Vorliegen von Symptomen einer COVID-19 Infektion darf kein Besuch erfolgen.
Während des Patientenbesuches ist es in jedem Fall notwendig, dass Patient*innen und Besucher*innen einen Mundschutz tragen. Patient*innen erhalten eine FFP2-Maske von der Station; für Besucher*innen ist das Tragen und Mitbringen einer eigenen FFP2-Maske verpflichtend.
Bitte beachten Sie diese Hinweise und folgen Sie darüber hinaus den Aufforderungen unserer Mitarbeiter. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzlichst
Ihre Betriebsleitung, Dreifaltigkeits-Krankenhaus, Wesseling