Ab Freitag, 7. April 2023:

06. April 2023

Aufhebung der Maskenpflicht in unserem Haus

Düsseldorf, 06. April 2023:

Mit dem Wegfall der besonderen Regelungen in Bezug auf Covid-19 im Infektionsschutzgesetz wird ab Freitag, 7. April 2023,die generelle Maskenpflicht in unserem Haus aufgehoben.

Diese Regelung gilt für alle Patient*innen, Besucher*innen und Mitarbeitende in unserem Haus. Selbstverständlich ist es weiterhin erlaubt, zum Eigenschutz eine Maske zu tragen.

Ausnahmen:

  • Patient*innen mit positivem Covid-19 Befund müssen zum Schutz anderer Patient*innen außerhalb ihres Zimmers eine FFP-2 Maske tragen.
  • Bei Patienten, die besonders infektionsgefährdet sind, oder die an einer besonderen Infektion erkrankt sind, bestehen krankheitsabhängig besondere Schutzkonzepte. Über diese informieren die Aushänge an den jeweiligen Zimmertüren bzw. an den Zugängen zu den Stationsbereichen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Herzlichst, Ihre Betriebsleitung

St. Martinus-Krankenhaus, Düsseldorf



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